Eine muslimische Rezeptionistin in Belgien war entlassen worden, weil sie während der Arbeit ein Kopftuch tragen wollte. An ihrem Arbeitsplatz sind religiöse, philosophische und politische Symbole verboten. Bei der Gerichtsverhandlung wird es um die Frage gehen, ob ein Neutralitätsgebot am Arbeitsplatz eine Ungleichbehandlung für Muslime mit Kopftuch darstellt oder ob jeder Mitarbeiter dadurch gleich behandelt wird.
Im zweiten Fall betreut eine französische Softwaredesignerin einen neuen Kunden. Der ist aber unzufrieden - denn die junge Frau trägt einen islamischen Schleier. Er beschwert sich bei ihrem Arbeitgeber. Dieser will, dass die Frau ihren Schleier ablegt, wenn sie sich mit dem Kunden trifft. Doch die Softwaredesignerin weigert sich - und wird entlassen.
Die Urteile des Europäische Gerichtshofs dürften erst in einigen Monaten fallen.
dpa/est