Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes dürfte auf die meisten Betroffenen eine Belastung in Höhe von etwa 500 Euro zukommen. Insgesamt geht es um 425 Millionen Euro.
Die Landwirte hatten das Geld 2009 als Kompensation für Schäden durch widrige Witterungsverhältnisse erhalten. Die EU-Kommission stufte die Ausgleichszahlungen allerdings wenig später als unzulässige staatliche Beihilfen ein.
dpa/mh - Illustrationsbild: Paraskevi Pappa (epa)