Der in Polen in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige sollte nach einer erst-instanzlichen Entscheidung für das Verfahren vor einem belgischen Gericht an Brüssel ausgeliefert werden. Nachdem der 17-Jährige Tatverdächtige gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen war, war die Auslieferung bislang nicht erfolgt. Der polnische Staatsbürger sollte bei einer möglichen Verurteilung eine etwaige Haftstrafe in seinem Heimatland und nicht in Belgien verbüßen. Das Berufungsgericht will seine Entscheidung über die Auslieferung erst nach einem Gutachten des höchsten polnischen Gerichts abgeben.
Auslieferung von Tatverdächtigem im Fall Van Holsbeek verschoben
Ein Berufungsgericht in Warschau hat heute die Entscheidung zur Auslieferung des Hauptverdächtigen im Mordfall des Brüsseler Teenagers Joe Van Holsbeek vertagt.