Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. In dem in Luxemburg verkündeten Urteil heißt es, dass EU-Bürger zwar das Recht haben, sich in einem anderen Mitgliedsstaat ohne weitere Formalitäten für bis zu drei Monate aufzuhalten.
Die EU-Richtlinie erlaube den Mitgliedsstaaten aber, zur Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts ihrer Sozialsysteme den Betroffenen in diesem Zeitraum jegliche Sozialhilfeleistungen zu verweigern.
dpa/rkr