Bisher war der Ausnahmezustand in einem Gesetz geregelt gewesen. Mit der Reform muss sich jetzt noch der Senat befassen. Beide Parlamentskammern müssen den gleichen Text verabschieden. Gelingt dies, muss die Verfassungsänderung bei einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit beschlossen werden.
Für Streit sorgt vor allem die Regelung, dass Menschen nach einer Terrorismusverurteilung die französische Staatsbürgerschaft entzogen werden kann.
dlf/est - Bild: Webster