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Deutsche Buchpreisbindung auch für E-Books

03.02.201614:04
Welches Buch darf es denn sein?

Die gesetzliche Buchpreisbindung soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auch auf elektronische Bücher (E-Books) erstrecken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am Mittwoch das Bundeskabinett in Berlin, wie das Wirtschaftsministerium als zuständiges Ressort mitteilte.

Damit trage der Bund "dem gestiegenen Anteil der über das Internet verkauften Bücher und dem veränderten Leseverhalten mit elektronischen Büchern Rechnung", hieß es. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte weiter: "Das Buch ist ein Kulturgut und prägendes Element unserer kulturellen Identität. Daneben ist es aber auch ein Wirtschaftsgut, und als solches steht es, in einem sich durch die digitalen Medien verändernden Umfeld, unter Druck. Mit unserem Gesetz schaffen wir deshalb Rechtssicherheit und setzen Anreize für weitere innovative Entwicklungen in der Buchbranche." Dies solle künftig "nicht nur für gedruckte, sondern auch für elektronische Bücher, also E-Books", gelten.

Der auf den schwarz-roten Koalitionsvertrag von 2013 zurückgehende Gesetzentwurf gehe nun an Bundestag und Bundesrat.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte die Entscheidung. Vereins-Vorsteher Heinrich Riethmüller: "Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen für die gesamte Buchbranche. Die Regierungskoalition bekennt sich damit eindeutig zu einem von Qualität und Vielfalt geprägten Buchmarkt und bereitet den Boden für die weitere Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen. Für die Buchbranche ist diese Änderung wichtig, denn sie schafft Rechts- und Planungssicherheit für Verlage und Buchhandlungen."

Das Gesetz zur Buchpreisbindung in Deutschland gibt es seit 2002. Branchenüblich wurde die Preisbindung auch auf E-Books angewendet, bisher fehlte in dem Gesetzestext aber ein expliziter Hinweis.

dpa/rkr- Illustrationsbild: Robert Michael (afp)

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