Der Nationalrat billigte am Mittwochabend das neue Staatsschutzgesetz, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorfeld möglicher Straftaten mehr juristische Freiheiten gibt. So reicht künftig der bloße Verdacht auf einen bevorstehenden "verfassungsgefährdenden Angriff", damit Telefon- und Kontaktdaten gesammelt werden können. Zu diesen Delikten zählen unter anderem auch Verhetzung, die zu Gewalt und Hass aufstachelt, oder die Bildung bewaffneter Verbindungen, sofern sie "ideologisch oder religiös motiviert" ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nun auch Vertrauensleute im verdächtigen Milieu anheuern. Eigene Ermittlungen sind diesen Informanten aber nicht erlaubt. Die Daten dürfen mit ausländischen Geheimdiensten ausgetauscht werden.
Das Gesetz wird von Datenschützern als Akt der Massenüberwachung kritisiert. Die Maßnahmen würden ohne das Einschalten eines Richters oder Staatsanwalts lediglich von einem behördeninternen "Dreiersenat" überwacht. Klagen gegen das Gesetz sind bereits angekündigt.
dpa/jp