Demnach darf Flüchtlingen künftig Bargeld und Schmuck oberhalb von 10.000 Kronen - umgerechnet 1.340 Euro - abgenommen werden, um ihre Unterbringung mitzufinanzieren. Ausgenommen sind Gegenstände mit hohem persönlichen Wert für die Eigentümer, etwa Eheringe.
Der Familiennachzug wird erschwert und die Dauer von Aufenthaltsgenehmigungen verkürzt. Das Gesetzesvorhaben sorgt international für Empörung. Vergleiche mit der Juden-Enteignung durch die Nazis wurden angestellt.
ard/dop - Archivbild: Jens Noergaard Larsen/ScanpixDenmark/AFP