Nicht-EU-Bürger, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, werden bislang nur "national" erfasst. Wer da wieder eine weiße Weste bekommen wollte, der musste im Grunde nur in ein anderes EU-Land umziehen. Wenn die Behörden in einem Land wissen wollen, ob ein Nicht-EU-Ausländer vorbestraft ist oder nicht, dann müssen sie nämlich bei den Kollegen in den 27 anderen EU-Staaten einzeln nachfragen. Weil das ein enormer Aufwand ist, passiert das aber in den seltensten Fällen.
Die Folgen hat man vor knapp zwei Wochen gesehen, wie auch EU-Justizkommissarin Vera Jourova hervorhob. Der mutmaßliche Islamist, der am 7. Januar in Paris ein Polizeikommissariat angreifen wollte, der sei mehrmals vorbestraft gewesen, und zwar in Frankreich, Deutschland und Schweden. Das aber jeweils unter verschiedenen Namen. Der Mann habe über mindestens sieben Ausweise verfügt.
Damit das nicht mehr vorkommen kann, soll das gemeinsame Straftäter-Register nicht nur auf Nicht-EU-Bürger ausgeweitet werden, sondern zudem auch die Fingerabdrücke von verurteilten Kriminellen umfassen. Vera Jourova will den Vorschlag bereits in der kommenden Woche dem EU-Justiz und -Innenministerrat unterbreiten. Gibt auch das Parlament grünes Licht, dann tritt die Regelung nach spätestens einem Jahr in Kraft.
Roger Pint - Bild: Jens Kalaene (afp)