Wenn ein Ausländer wegen Taten gegen die körperliche Unversehrtheit, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht oder wegen Eigentumsdelikten in Serie zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird, solle er künftig mit Ausweisung zu rechnen haben. Das sagten Innenminister de Maizière und Justizminister Maas am Dienstag in Berlin.
Auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe soll die Abschiebung prinzipiell möglich sein - egal ob sie zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht.
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