Eine hohe Gutachterin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) äußerte sich am Mittwoch in Luxemburg zu einer Reihe von Einwänden und kam zu dem Schluss, dass die Regeln rechtmäßig seien.
Das höchste EU-Gericht wird sein Urteil im neuen Jahr fällen, ein Termin dafür steht noch nicht fest. Meistens halten sich die EU-Richter an die Linie, die von den Gutachtern festgelegt wird.
Generalanwältin Juliane Kokott berichtete, die Vorgaben des 2014 geänderten Gesetzes für Zigarettenpackungen seien verhältnismäßig. Laut den Vorschriften, die vom kommenden Jahr an gelten werden, müssen Warnhinweise künftig 65 Prozent der Vorder- und Rückseiten von Zigarettenschachteln bedecken - das ist fast doppelt so viel wie bisher.
Kokott wandte sich auch gegen Einwände aus Polen und Rumänien gegen das Verbot von Mentholzigaretten, die als suchtfördernd gelten. Sie werden von 2020 an ganz verboten.
In Großbritannien hatten mehrere Tabakkonzerne gegen die Umsetzung des Tabakgesetzes in nationales Recht geklagt. Der dortige High Court hatte sich deswegen mit Fragen an den EuGH gewandt.
dpa/fs - Illustrationsbild: Denis Charlet (afp)