Die Behörde teilte mit, Marine Le Pen und ihr Vater Jean-Marie Le Pen hätten gemeinsam gehaltene Immobilienwerte in ihren Vermögenserklärungen offensichtlich unter Wert eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Es gebe einen ernsthaften Zweifel an Vollständigkeit, Korrektheit und Ehrlichkeit der Angaben der beiden Europaabgeordneten. Marine Le Pen wies die Vorwürfe zurück und teilte mit, sie habe bereits Einspruch beim Staatsrat eingelegt, dem obersten Verwaltungsgericht.
Verstöße gegen die Transparenzvorschriften können mit 45.000 Euro Strafe und drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Zudem kann zeitweise die Wählbarkeit aberkannt werden.
dpa/est