Le Pen hatte Ende 2010 Gebete von Muslimen in der Öffentlichkeit mit der NS-Besatzung Frankreichs während des Zweiten Weltkriegs verglichen. Zitat: "Gewiss, es gibt keine Panzer und keine Soldaten, aber es handelt sich dennoch um eine Besatzung", sagte Le Pen damals.
Der Staatsanwalt argumentierte, Le Pen habe bei ihren Äußerungen "von einer Minderheit" gesprochen und nicht auf "die gesamte muslimische Gemeinschaft" abgezielt. Damit habe sie lediglich "ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt".
faz/spiegel-online/dop - Bild: François Lo Presti (afp)