Sie waren demnach an Enthauptungen von zwei Menschen in Aleppo beteiligt. Die Taten liegen bereits mehr als zweieinhalb Jahre zurück. Als Beweis diente der Justiz ein Video. Die Polizei fand es auf einem USB-Stick, den sie bei einer Hausdurchsuchung bei einem der Männer beschlagnahmt hatte. In dem Video äußern sich die beiden auf schwedisch und zeigen ihre Freude an den Morden.
Obwohl die beiden Schweden nicht selbst das Messer führten, wertete das Gericht ihre Anwesenheit bei den Morden als terroristische Straftat. Die beiden Verurteilten bestritten jede Beteiligung und wollten Berufung einlegen.
dpa/dop - Illustrationsbild: Luc Claessen (belga)