Das Ziel
Die Erderwärmung soll auf klar unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit begrenzt werden. Die Vertragsstaaten sollten sich aber anstrengen, sie bei 1,5 Grad zu stoppen.
Wege zum Ziel
Die Länder beabsichtigen, "sobald wie möglich" den Höhepunkt ihres Treibhausgasausstoßes zu überschreiten. Sie wollen gemeinsam den Netto-Ausstoß ihrer Treibhausgase in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf Null bringen. Sie dürfen dann nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie etwa Waldanpflanzungen und andere sogenannte Kohlendioxid-Senken aus der Atmosphäre ziehen.
Für viele Forscher bedeuten die Vorgaben, dass die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas im Fall des Zwei-Grad-Ziels zwischen 2050 und 2070 komplett enden muss, denn Kohlendioxid ist sehr langlebig. Es dürften zudem keine Kohlekraftwerke mehr gebaut werden, da sie 30 bis 40 Jahre lang CO2 ausstoßen, das sehr lange in der Atmosphäre bleibt.
Da die vorgelegten Klimaschutzpläne von rund 190 Ländern nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen, sollen sie ihre Ziele alle fünf Jahre nachbessern. Erstmals sollen 2020 neue Ziele für den Zeitraum bis 2030 vorgelegt werden. Wer wie die EU schon Pläne bis 2030 angekündigt hat, soll diese möglichst verbessern. Für viele Forscher und Klimaschützer geht die Verschärfung der Ziele damit viel zu langsam voran, um das Zwei-Grad-Ziel zu erfüllen.
Geld für Klimaschutz und Anpassung
In den Jahren 2020 bis 2025 sollen die Industriestaaten jährlich 100 Milliarden Dollar (91 Milliarden Euro) für Entwicklungsländer bereitstellen. Dazu können auch private Investitionen zählen, die von Regierungen finanziell gefördert wurden. Für die Jahre danach soll ein neues, höheres Ziel festgelegt werden. Andere Länder "werden darin bestärkt", sich "freiwillig" an der Finanzierung zu beteiligen. Das gilt vor allem mit Blick auf Schwellenländer wie China und die Ölstaaten. Viele Klimaschützer sehen die Bestimmungen als zu schwach an.
Verluste und Schäden
Die Vertragsstaaten erkennen die Notwendigkeit an, den ärmeren Staaten bei Verlusten und Schäden durch den Klimawandel zu helfen. Dazu zählen Dürren, Überschwemmungen, der Untergang von Inseln oder Sturmschäden. Für arme Länder soll beispielsweise ein Versicherungssystem gegen Schäden aufgebaut werden. Das Papier verweist auch darauf, klimabedingt Vertriebenen zu helfen. Vor allem die USA setzten aber einen Passus durch, dass geschädigte Länder aus den Zusagen im Abkommen keine Schadenersatzerforderungen ableiten dürfen.
Transparenz
Alle Staaten sollen Klimaschutzaktivitäten und Daten zum Ausstoß der Treibhausgase registrieren und offenlegen. Für Entwicklungs- und Schwellenländer soll dieser Punkt aber "flexibel" ausgelegt werden.
Verbindlichkeit
Das Abkommen ist völkerrechtlich verbindlich. Es gibt jedoch keine Strafen bei Nichterfüllung. Arme Länder erhalten aber den Anreiz, Geld zu bekommen, wenn sie mitmachen.
Gültigkeit
Die Vereinbarung ist gültig, nachdem mindestens 55 Prozent der Staaten, die zusammen mindestens 55 Prozent der Treibhausgase ausstoßen, offiziell beigetreten sind. Dies könnte nach Ansicht von Beobachtern bald gelingen. Auf Wunsch der US-Delegation wurden etwa wesentliche Teile des Finanzpakets nicht in die Pariser Vereinbarung aufgenommen, sondern in eine begleitende "Entscheidung der Konferenz". Der Vertrag benötige daher keine Zustimmung vom republikanisch dominierten US-Senat, hieß es aus US-Kreisen. Am Senat war die Umsetzung des Kyoto-Protokolls von 1997 in den USA gescheitert.
dpa/km - Bild: François Guillot/AFP