Hintergrund ist eine Klage einer ehemaligen Mitarbeiterin einer Pariser Klinik. Trotz Kritik von Patienten wollte die Muslimin weiter ein Kopftuch tragen. Aus diesem Grund hatte das Krankenhaus den Vertrag der Mitarbeiterin nicht verlängert.
Zu Recht, entschied nun der Menschengerichtshof und verweist auf die französische Verfassung. Darin sei die Trennung von Staat und Religion verankert. Das Kopftuch-Verbot an dem Krankenhaus stelle daher keine Verletzung der Religionsfreiheit dar.
br/okr