Fast genau zwei Jahre nach den Ereignissen auf dem Maidanplatz in Kiew hat die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs einen Bericht veröffentlicht. Darin heißt es, es seien zwar schwere 'Menschenrechtsverletzungen' verübt worden, nicht aber 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit'. Die Gewalt habe sich "gegen die Zivilbevölkerung" gerichtet, es gebe aber keine ausreichenden Belege dafür, dass das "weitreichend oder systematisch" der Fall gewesen sei, so die Chefanklägerin.
In den Wochen bis zum Sturz des damaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch im Februar 2014 gab es in Kiew gewalttätige Auseinandersetzungen, bei denen rund hundert Menschen getötet wurden.
orf/srf/jp - Bild: Louisa Gouliamaki (afp)