Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Das hat der Bundestag entschieden. Auf Wiederholung angelegte Hilfe bei der Selbsttötung steht demnach in Deutschland dann unter Strafe. Davon sind etwa Sterbehilfe-Organisationen betroffen.
Der Suizid selbst und die Beihilfe dazu, etwa durch nahestehende Personen, sollen aber straffrei bleiben. Bislang war Beihilfe zum Suizid in Deutschland gar nicht strafbar.
br/okr - Illustrationsbild: Sebastien Bozon (afp)