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Heftiger Schlagabtausch bei Sterbehilfe-Debatte im Bundestag

06.11.201511:05
Der Bundestag in Berlin (Bild vom 3.6.)
Der Bundestag in Berlin (Archivbild: Tobias Schwarz/AFP)

Es ist ein schwieriges Thema: Der Bundestag hat über eine Neuregelung der Sterbehilfe abgestimmt. Zur Debatte standen vier Gesetzentwürfe. Die Abgeordneten sollten bei der Abstimmung nur ihrem Gewissen folgen.

Der Bundestag hat in einer eindringlichen Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland gestritten. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand appellierte am Freitag in der abschließenden Beratung an die Parlamentarier, mit einem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe Menschen vor unlauteren Angeboten zu schützen. Brand wies den Vorwurf zurück, der von ihm mitinitiierte Gesetzentwurf kriminalisiere Ärzte. Er rief dazu auf, Menschen in scheinbar aussichtsloser Lage vor gefährlichem Druck hin zu einer Selbsttötung zu schützen.

Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU), der Mitinitiator eines konkurrierenden Gesetzentwurfes ist, warnte erneut vor einer Verschärfung des Strafrechts. Die Mehrheit der Bevölkerung lehne dieses ab. Es sei mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar, Tausende verantwortungsvolle Ärzte mit Strafe zu bedrohen, um einen Scharlatan zu erwischen. Am Sterbebett sollten Familienangehörige und Ärzte stehen, nicht der Staatsanwalt. Hintzes Entwurf will für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids schaffen.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wies den Vorwurf Hintzes, er wolle den Staatsanwalt ans Krankenbett holen, entschieden zurück. Gröhe favorisiert den Entwurf von Michael Brand und Kerstin Griese. Die SPD-Abgeordnete Griese unterstrich, der Suizid und die Beihilfe blieben auch nach ihrem Entwurf straffrei. Bei einem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe bleibe der bisherige Freiraum der Ärzte erhalten.

Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul und weitere Parlamentarier lehnen alle vier zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe ab, weil sie in allen verfassungsmäßige Mängel sehen.

dpa/rkr/sr - Bild: Tobias Schwarz (afp)

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