Besitzer eines Volkswagens mit der Abgasmogel-Software haben Anspruch auf Schadensersatzleistungen von VW. Das kann sogar die Rückerstattung des Kaufpreises bedeuten. Das steht in einer juristischen Expertise des Deutschen Bundestages, über die der Spiegel berichtet. Zur Begründung heißt es in der Expertise, nach dem Ausbau der Betrugs-Software verbrauchen die Fahrzeuge mehr Kraftstoff als beim Kauf.
Ab einem Mehrverbrauch von zehn Prozent stelle dies eine erhebliche Vertragsverletzung dar. Dies gebe dem Kunden das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen.
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