Dem Gericht zufolge können Reisende dieser Obergrenze nur dann entgehen, wenn sie vor dem Abflug einen höheren Wert des Gepäcks angeben und dafür auch gesonderte Gebühren bezahlen.
dpa/rkr
Flugreisende können beim Verlust ihres Gepäcks höchstens rund 1.134 Euro Entschädigung von der Fluggesellschaft erwarten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Dem Gericht zufolge können Reisende dieser Obergrenze nur dann entgehen, wenn sie vor dem Abflug einen höheren Wert des Gepäcks angeben und dafür auch gesonderte Gebühren bezahlen.
dpa/rkr