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Katholische Ehen können leichter für nichtig erklärt werden

08.09.201516:10
Vatikan (Archivbild: Massimo Sestini/EPA)
Vatikan (Archivbild: Massimo Sestini/EPA)

Ehen können nach katholischer Lehre nicht geschieden, unter bestimmten Voraussetzungen aber für nichtig erklärt werden. Das soll jetzt einfacher und schneller gehen.

Katholische Ehen können künftig leichter für ungültig erklärt werden. Der Vatikan stellte dazu am Dienstag in Rom zwei Apostolische Schreiben (Motu Proprio) von Papst Franziskus vor. Zentrales Element ist, dass Ehen nun schon in erster Instanz von einem Ehegericht oder auch einem Bischof annulliert werden können, eine zweitinstanzliche Entscheidung also nicht mehr zwingend erforderlich ist.

An der Unauflöslichkeit der Ehe und damit dem Verbot der Scheidung hält der Vatikan fest. Schon bisher war es aber nach kanonischem Recht möglich, Ehen unter bestimmten Voraussetzungen für ungültig zu erklären, zum Beispiel, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde, wenn bei der Eheschließung Formfehler vorlagen oder ein Partner von vornherein einen Kinderwunsch ausschließt.

Bisher wurden die Verfahren aber als langwierig und auch teuer kritisiert. Papst Franziskus hatte bereits vor einiger Zeit angekündigt, einfachere Regeln anzustreben. Eine Sonderkommission hatte sich in den vergangenen Monaten mit einer Reform des kirchlichen Eherechts befasst.

Nach den neuen Richtlinien, kann eine Nichtigkeitserklärung zwar noch von einer der beiden Seiten angefochten werden. Geschieht dies aber nicht, reicht die Entscheidung des Gerichtes oder des Bischofs in erster Instanz. Vorgestellt wurden am Dienstag zwei getrennte Dokumente, eines für die römisch-katholische Kirche, das andere für die mit Rom unierten Ostkirchen.

Die Neuregelung, die mit Beginn des außerordentlichen Heiligen Jahres am 8. Dezember in Kraft tritt, erscheint wenige Wochen vor der Synode im Vatikan. Kirchenführer aus aller Welt werden vom 4. bis 25. Oktober über Fragen von Ehe und Familie beraten. Dabei geht es auch um hoch umstrittene Fragen wie die Zulassung zivil geschiedener Katholiken zu den Sakramenten oder den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

dpa/rkr - Archivbild:m Massimo Sestini (epa)

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