Schwarzfahrer in der Schweiz müssen nicht nur hohe Bußen zahlen, sondern werden künftig auch in einem landesweiten Register erfasst. Ein entsprechendes Gesetz tritt 2016 in Kraft, wie die Regierung in Bern am Mittwoch beschloss. Damit können Unternehmen des öffentlichen Verkehrs prüfen, ob es sich bei einem ertappten Schwarzfahrer um einen Wiederholungstäter handelt. Falls ja, können sie höhere Bußen verhängen oder in schweren Fällen Anzeige erstatten und ein gerichtliches Strafverfahren anstreben.
Die Daten müssen nach zwei Jahren gelöscht werden - vorausgesetzt, die Ticket und Buße wurden bezahlt und der Schwarzfahrer wurde nicht rückfällig. Die Höhe der Zuschläge für das Fahren ohne Ticket ist unterschiedlich. Bei der Bahn, im Postbus oder im Zürcher Verkehrsverbund werden 90 Franken fällig, wenn ein Passagier zum ersten Mal erwischt wird. Beim zweiten Mal sind es 130 und ab dem dritten Mal jeweils 160 Franken.
dpa/fs