In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt. Die Richter in Karlsruhe erklärten die Leistung für grundgesetzwidrig. Nach ihrem Urteil hatte der Bund nicht die Kompetenz, das Gesetz zu erlassen. Vielmehr seien die Länder dafür zuständig. Die Regelung sei damit nichtig. Seit zwei Jahren bekommen Eltern 150 Euro pro Monat, wenn sie ihr Kleinkind nicht in eine Krippe schicken, sondern zu Hause betreuen. Die CSU hatte das in Berlin durchgesetzt. Bayern hat deshalb schon angekündigt, auf jeden Fall am Betreuungsgeld festhalten zu wollen.
dpa/rkr