Der Bundestag will künftig geschäftsmäßige Sterbehilfe von Vereinen oder Einzelpersonen verbieten. Was aber als Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein soll, ist strittig. Die Abgeordneten diskutierten am Donnerstag bei der ersten Lesung von vier fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe hart in der Sache, aber mit großem Respekt vor dem Andersdenkenden.
Im November will der Bundestag endgültig über eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe entscheiden. Parallel berät er über den Ausbau der Begleitung und Betreuung sterbenskranker Menschen in der Palliativ- und Hospizmedizin. Unumstritten ist unter den Abgeordneten, dass hier hoher Nachholbedarf besteht.
dpa/fs