Gegen einen 90-jährigen früheren SS-Mann wird es kein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einem Massaker in dem französischen Dorf Oradour-sur-Glane 1944 geben. Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Köln und wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dortmund und mehrerer Nebenkläger ab.
Für die Eröffnung eines Hauptverfahrens müsse es hinreichend wahrscheinlich sein, dass man dem Angeschuldigten seine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit nachweisen könne. Tatsächlich lasse die Beweislage aber lediglich die Feststellung zu, dass er der für das Massaker verantwortlichen SS-Kompanie angehört habe und am Tattag am Tatort gewesen sei, erklärte das Oberlandesgericht Köln.
Einheiten der Waffen-SS hatten in dem westfranzösischen Ort am 10. Juni 1944 mehr als 600 Bewohner umgebracht.
dpa/mh