Eine förmliche Entscheidung sei beim Treffen der EU-Außenminister am kommenden Montag geplant. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hatten bereits im März beschlossen, dass die Strafmaßnahmen erst dann aufgehoben werden, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplans für die Ukraine in den Kernpunkten umgesetzt sind. Zu den Wirtschaftssanktionen gegen Russland gehört beispielsweise ein Waffenembargo und ein eingeschränkter Zugang zu europäischen Kapitalmärkten für russische Staatsbanken und Unternehmen aus dem Bereich Energie und Rüstung.
dpa/mh