Die Europäische Zentralbank (EZB) darf zur Euro-Rettung grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-62/14). Ein entsprechendes Programm der Notenbank von 2012 sei rechtmäßig, urteilten die Richter. "Das Programm überschreitet nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten", teilte der Gerichtshof mit.
Konkret ging es um den EZB-Beschluss aus dem Sommer 2012, unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten. In der Praxis hat die EZB dieses Kaufprogramm mit dem Namen "Outright Monetary Transactions" (OMT) allerdings nie genutzt. Allein die Ankündigung beruhigte die Märkte, das räumen sogar Kritiker ein.
Das Urteil gibt EZB-Chef Mario Draghi Rückendeckung beim aktuellen Kaufprogramm, das seit März 2015 läuft und mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro monatlich die Konjunktur anschieben soll. Mit dem Kauf von Staatsanleihen drückt die EZB die Zinsen des betroffenen Landes, das dann weniger für Kredite zahlen muss und zahlungsfähig bleibt.
Der Gerichtshof stellte zudem fest, dass das OMT-Programm auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Die Richter gaben der EZB allerdings vor, die von ihr selbst gesetzten Regeln auch einzuhalten: Die Notenbank müsse - falls sie das OMT-Programm jemals nutze - eine Mindestfrist einhalten und dürfe ihre Entscheidung zum Ankauf oder das Volumen nicht vorher ankündigen.
Der jahrelange Rechtsstreit um die Anleihenkäufe ist damit höchstrichterlich geklärt.
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