Die Nachfahren von Juden, die vor mehr aus 500 Jahren aus Spanien vertrieben wurden, können die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Dies sieht ein Gesetz vor, das am Donnerstag im Madrider Parlament von allen Fraktionen gebilligt wurde. Die Interessenten müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.
Spanien hatte unter der Herrschaft der "katholischen Könige" Isabella von Kastilien und Ferdinand von Aragonien die sogenannten "Sepharden" 1492 vor die Wahl gestellt, zum katholischen Glauben überzutreten oder das Land zu verlassen. Die meisten flüchteten nach Nordafrika oder nach Antwerpen und Amsterdam.
Der Hauptstrom der Flüchtlinge fand im Osmanischen Reich eine neue Heimat. Von dort aus besiedelten sie später den Balkan und gelangten so nach Budapest und Wien.
dpa/rkr