Trotz andauernder Massenproteste hat das oberste Gericht von Burundi die Bemühung des Präsidenten um eine dritte Amtszeit als verfassungskonform eingestuft. Pierre Nkurunziza dürfe sich am 26. Juni um eine dritte Amtszeit von fünf Jahren bewerben, befanden die Richter am Dienstag.
Am Vortag war der Vizepräsident des Verfassungsgerichts ins Ausland geflohen. Er habe wegen des Drucks der Regierung auf die Richter um sein Leben gefürchtet, sagte Sylvère Nimpagaritse am Montagabend.
Die internationale Staatengemeinschaft hatte Nkurunziza wiederholt aufgefordert, nicht für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. US-Außenminister John Kerry bezeichnete Nkurunzizas Entscheidung als klaren Verfassungsbruch.
Bei Protesten gegen die Regierung sind seit Ende April mindestens acht Menschen getötet und Dutzende verletzt worden. Tausende sind aus Angst vor Gewalt nach Ruanda geflohen.
Die Verfassung Burundis sieht für einen Präsidenten nur zwei Amtszeiten vor. Nkurunzizas Partei argumentiert jedoch, die erste Amtszeit des Präsidenten zähle nicht, da er 2005 nicht direkt vom Volk, sondern vom Parlament gewählt worden sei. Seine Wahl markierte das Ende eines zwölfjährigen Bürgerkriegs in dem armen ostafrikanischen Land, bei dem Schätzungen zufolge 300.000 Menschen ums Leben kamen.
dpa/mh/km - Bild: Phil Moore/AFP