Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass homosexuellen Männern nicht generell das Blutspenden verboten werden kann. In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass der Gesetzgeber den Kreis potentieller Spender zwar einschränken darf, wenn das dem Gesundheitsschutz dient. Solche Einschränkungen dürften aber nicht das allgemeine Diskriminierungsverbot verletzen.
Geklagt hatte ein Mann aus Frankreich. In vielen Ländern der EU ist Schwulen das Blutspenden verboten, weil bei ihnen das Risiko von Infektionskrankheiten wie Aids höher ist.
Die französische Regierung hat bereits angekündigt, den Fragebogen zu verändern, um Schwulen die Blutspende zu erlauben. Zuvor hatte die Nationalversammlung im Zuge der Beratungen über eine Gesundheitsreform einstimmig dafür gestimmt, das Verbot abzuschaffen. "Niemand darf davon ausgeschlossen werden, nur weil er homosexuell ist, und gleichzeitig müssen wir die absolute Sicherheit derjenigen garantieren, die Blut bekommen", sagte Gesundheitsministerin Marisol Touraine Mitte April dem Fernsehsender France 3.
dlf/dpa/spiegel/mh/km - Bild: Dirk Waem/BELGA