Damit stehen sowohl die Reise als auch der bloße Versuch einer Reise nach Syrien oder in den Irak unter Strafe. Dies vorausgesetzt, sie dient dem Ziel, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten.
Bislang war erst der konkrete Besuch eines Terrorcamps strafbar. Neu eingeführt wird darüber hinaus der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung.
dpa/cd