Der Nationale Gerichtshof in Madrid begründete die Entscheidung am Donnerstag damit, dass der von den USA mit einem internationalen Haftbefehl gesuchte Banker spanischer Staatsbürger sei.
Außerdem habe der Mann die ihm zur Last gelegten Straftaten nicht in den USA begangen, sondern in Großbritannien. Das Gericht wies die US-Behörden auf die Möglichkeit hin, den Mann vor der spanischen Justiz zur Rechenschaft zu ziehen.
dpa/fs