Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Verbraucher im Versandhandel gestärkt. Schickt ein Kunde die Ware fristgerecht zurück, darf er nur mit den Kosten dieser Rücksendung belastet werden, urteilten die EU-Richter heute in Luxemburg. Damit unterlag ein deutscher Versandhändler, der seine Kunden auch mit Kosten für die Zusendung belasten wollte.
afp/rkr