Nach einem Schuldeingeständnis des Angeklagten ist der Prozess gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy eingestellt worden. Am zweiten Verhandlungstag gab Edathy zu, sich kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben. Dies sei ein Fehler gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein solches Geständnis als Voraussetzung für eine Verfahrenseinstellung verlangt.
Die Strafkammer des Landgerichts Verden beschloss daraufhin die Einstellung gegen eine Zahlung von 5000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen. In Berlin wird sich weiterhin ein Untersuchungsausschuss mit der Edathy-Affäre beschäftigen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Edathy über die Ermittlungen gegen ihn informiert wurde.
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