Die deutsche Bundesregierung will die Ausreise von Islamisten aus Deutschland in Kampfgebiete wie Syrien und Irak eindämmen. In Zukunft soll bereits die Reise oder der bloße Versuch einer Reise in solche Krisengebiete unter Strafe gestellt werden - vorausgesetzt sie dient dem Ziel, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten.
Das Bundeskabinett will dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Darin ist auch vorgesehen, einen eigenen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung zu schaffen. Die finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen soll so verhindert werden.
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas wird in den Reihen des Koalitionspartners CDU als unzureichend eingestuft. Es würden zwei wichtige Instrumente fehlen, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch). Deutschland benötige die Vorratsdatenspeicherung und das von Maas ebenfalls verhinderte Verbot der Sympathiewerbung.
Bis zum Jahr 2002 standen Sympathiebekundungen für Terrororganisationen unter Strafe. Die damalige rot-grüne Bundesregierung habe den Straftatbestand dann aber gestrichen.
dpa/jp - Illustrationsbild: Arne Dedert (afp)