Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss erneut die Frage klären, auf welche Sozialleistungen Zuwanderer Anspruch haben. Das Gericht verhandelt am Dienstag darüber, ob arbeitssuchende EU-Bürger von Sozialleistungen ausgeschlossen sind, die der Existenzsicherung dienen und zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Das deutsche Bundessozialgericht hatte den EuGH um Auslegung von europäischem Recht gebeten. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten fallen.
Im November hatte der EUGH geurteilt, dass ein Ausschluss möglich ist, falls Zuwanderer nur das Ziel hätten, «in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedstaates zu kommen», hieß es in der Begründung. Der EuGH gab dabei klar vor, jeden Einzelfall zu prüfen.
dpa/sh