Das Verfahren am Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe in mindestens 300.000 Fällen wird am 21. April beginnen. Solche Verfahren Jahrzehnte nach der Befreiung des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau wurden möglich, weil die Justiz seit dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 nicht mehr auf darauf besteht, individuelle Schuld nachzuweisen - was oft unmöglich ist.
Dem 93-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Hannover vor, 1944 im KZ Auschwitz zurückgelassenes Gepäck angekommener Häftlinge weggeschafft zu haben. Ihm sei bewusst gewesen, dass die als nicht arbeitsfähig eingestuften überwiegend jüdischen Häftlinge nach der Ankunft in den Gaskammern ermordet wurden. Durch seine Arbeit soll er das systematische Morden unterstützt haben.
dpa/mh