Die Richter erklärten ein entsprechendes Abkommen der EU mit den USA für nichtig. Geklagt hatte das Europäische Parlament, weil es den Datenschutz verletzt sah. Die Fluggesellschaften erklärten, es sei davon auszugehen, dass das Urteil nicht umgehend rechtskräftig werde. Man werde zunächst an der bisherigen Praxis festhalten, da die USA andernfalls die Landerechte verweigern würden.
Weitergabe von Passagierdaten an die USA rechtswidrig
Die Weitergabe von Fluggastdaten an die USA verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.