Voraussetzung sei, dass die EZB solche Käufe gut begründe und diese verhältnismäßig seien.
Es geht um den Beschluss der EZB von September 2012, notfalls unbegrenzt Anleihen von europäischen Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten. In der Praxis hat die Zentralbank das Programm bislang nicht genutzt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird im Herbst erwartet. Das Gutachten gilt als Vorentscheidung.
dpa/vrt/jp