Von Ostermontag an gelten die neuen Vorschriften für Touristen, Studenten und Arbeitssuchende aus Ländern außerhalb Europas. Die EU hat die Regeln in einem EU-Visakodex festgehalten. Er legt fest, wie die 22 teilnehmenden EU-Länder und die drei assoziierten Staaten einen Visumantrag bearbeiten müssen. Die Behörden sollen das Formular vereinfachen und zum Teil die Gebühren von 60 Euro erlassen. Das Amt muss innerhalb von zwei Wochen den Fall entscheiden.
Die EU verfolgt mit dem Kodex das Ziel, die Antragsteller gleich zu behandeln und mehr Rechtssicherheit zu bieten. Wird ein Visum abgelehnt, muss dies begründet werden. Zudem kann der Betroffene dagegen klagen.
dpa/pma