Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, für Auszubildende und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt die Lohnuntergrenze nicht.
Bisher galten für rund 4 Millionen Beschäftigte in 13 Branchen Mindestlöhne. Arbeitgeber und Wirtschaftsforscher befürchten wegen der Neuregelung der schwarz-roten Bundesregierung Job-Verluste vor allem in Grenzregionen.
dpa/rkr