Zugleich verständigte sich das Kabinett in Rom darauf, die Arbeitslosenunterstützung auszuweiten. Bislang konnten vollbeschäftigte Arbeitnehmer im Fall ihrer Entlassung vor Gericht in den meisten Fällen erfolgreich ihren Arbeitsplatz einklagen. Nach dem neuen System können entlassene Arbeitnehmer zwar weiterhin klagen, aber die meisten werden nur eine finanzielle Entschädigung erhalten, falls das Gericht ihnen Recht gibt.
dpa/rkr