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EU-Verkehrskommissarin: Pkw-Maut nicht vereinbar mit EU-Recht

15.12.201406:15

Die EU-Kommission hält auch die überarbeiteten Pkw-Maut-Pläne von Deutschland für nicht vereinbar mit EU-Recht.

Die EU-Kommission hält auch die überarbeiteten Pkw-Maut-Pläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt für nicht vereinbar mit EU-Recht. Das berichtet die "Bild"-Zeitung (Montag) unter Berufung auf einen Brief von EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc an den deutschen Minister. Demnach warnt Bulc in dem Schreiben, dass der bisher in Brüssel zur Prüfung vorgelegte Gesetzestext "auf einen Bruch des fundamentalen Vertragsprinzips der Nicht-Diskriminierung hinauslaufen" würde.

Dabei nennt die EU-Kommissarin zwei Hauptkritikpunkte: So bevorteile die Anrechnung der Pkw-Maut auf die Kfz-Steuer deutsche Autofahrer, weil nur sie dadurch entlastet würden. Das führe zu einer "indirekten Diskriminierung" von EU-Ausländern. Zudem seien die Kurzzeit-Vignetten für Ausländer (20 Euro für zwei Monate, zehn Euro für zehn Tage) zu teuer. "Insbesondere Fahrer von Autos mit kleineren Motoren zahlen einen unverhältnismäßigen Preis für Kurzzeit-Vignetten im Vergleich zu Jahres-Vignetten." Der Preis der Jahres-Vignetten  berechnet sich nach Motorgröße, Schadstoffausstoß und Baujahr.

Die auf Betreiben der CSU in den Koalitionsvertrag aufgenommene Pkw-Maut soll für Deutsche auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten, die Kosten dafür sollen ihnen aber voll durch Reduzierungen bei der Kfz-Steuer ausgeglichen werden. Fahrer aus dem Ausland sollen für Autobahnen zahlen. Am Mittwoch soll das Bundeskabinett Dobrindts Gesetzentwurf beschließen.

dpa/sh

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