Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass die Kinder eine ihrem Alter angemessene Betreuung erhalten und die Familie gemeinsam untergebracht werden müsse. Sonst würde eine Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, hieß es in einer Mitteilung. Für die Grünen im EU-Parlament zeigt das Urteil, dass die europäische Flüchtlingsregelung "vorn und hinten nicht mehr funktioniert".
Die Familie war 2011 über Italien in die EU gekommen. Nach Ablehnung eines Asylantrags in Österreich wollten die Mitglieder der Familie in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden. Die dortigen Behörden lehnten eine Bearbeitung mit Hinweis auf das Einreiseland Italien ab. Aus Sicht der Familie sind die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien mangelhaft. Nach einer Abschiebung dorthin fürchten sie erniedrigende Behandlung, was der Menschenrechtskonvention widerspräche.
dpa