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Fünf Jahre Gefängnis für Oscar Pistorius - Berufung möglich

21.10.201410:57
  • Südafrika
Oscar Pistorius erfährt sein Strafmaß: Fünf Jahre Haft plus drei Jahre auf Bewährung
Oscar Pistorius Ende Oktober 2014 bei der Urteilsverkündung in Pretoria

Die Anklage fordert mindestens zehn Jahre Haft, die Verteidigung lediglich Hausarrest. Die Richterin entscheidet sich für die goldene Mitte und verhängt fünf Jahre Haft. Beide Seiten können noch Berufung einlegen. 

Wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp ist Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Richterin Thokozile Masipa verkündete das Strafmaß am Dienstag in Pretoria. Außerdem verurteilte sie Pistorius zu drei Jahren Haft wegen rücksichtsloser Benutzung einer Waffe. Dieser Teil der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Beide Seiten können gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen. Sie haben dafür bis zu zwei Wochen Zeit. Ein Berufungsverfahren würde die Vollstreckung der Gefängnisstrafe bis zur Entscheidung durch das Oberste Gericht Südafrikas aussetzen.

Die Anklage hatte zuvor eine mindestens zehnjährige Haftstrafe verlangt. Die Verteidigung hatte gefordert, dem 27-jährigen Behindertensportler wegen aufrichtiger Reue das Gefängnis zu ersparen und ihm lediglich Hausarrest aufzuerlegen.

Pistorius hatte seine 29-jährige Freundin in der Valentinsnacht 2013 durch eine geschlossene Toilettentür seiner Villa bei Pretoria erschossen. Vor Gericht beteuerte er später, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben.

Die Richterin akzeptierte diese Erklärung des beinamputierten Sportlers und wies die Mordanklage der Staatsanwaltschaft zurück. Stattdessen befand sie ihn am 12. September lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.

dpa/jp/km - Bild: Herman Vewey/AFP

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