Das sieht ein von der Militärjunta in Rangun beschlossenes Wahlgesetz vor, das jetzt in den staatlichen Zeitungen veröffentlicht wurde. Demnach darf niemand, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, einer Partei angehören.
Die Friedensnobelpreisträgerin war zuletzt im August vergangenen Jahres für schuldig befunden worden, gegen Auflagen ihres Hausarrests verstoßen zu haben.
Ein Datum für die Wahl in Birma steht noch nicht fest.
afp/jp