Eine entsprechende Volksinitiative ist heute bei einer Volksabstimmung mit einer Mehrheit von über 70 Prozent der Wähler abgelehnt worden, wie Hochrechnungen ergaben.
Wäre die Abstimmung zugunsten von Tierschutzorganisationen ausgegangen, hätten die Kantone verpflichtet werden können, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Ein fortschrittliches Tierschutzgesetz nütze nichts, wenn Tierquälereien weiterhin als Kavaliersdelikte behandelt würden, hatten die Initianten argumentiert. Würden die Interessen der Tiere von einem Tierschutzanwalt vertreten, hätte die angeblich lasche Anwendung des Tierschutzgesetzes ein Ende.
Als Beweis wurde der Kanton Zürich angeführt, das seit 1992 einen Tierschutzanwalt beschäftigt. Während in anderen Kantonen nur wenige oder gar keine Verfahren wegen Tierquälerei angestrengt würden, gab es im Kanton Zürich allein im Jahr 2008 rund 190 Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
Schweizer wollen keinen Tieranwalt
In der Schweiz wird es auch künftige keine speziellen Anwälte für missbrauchte Tiere geben.