Das hat Staatssekretär Courard auf Anfrage im Parlament erklärt. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Asylbewerber für die Dauer eines Bleiberechtsverfahrens materielle Hilfe vom Staat erhalten muss. Insgesamt 55 Asylbewerber hatten gegen ihre desolate Lage geklagt. Der Richter sprach ihnen die Zuerkennung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500 Euro pro Nacht zu.
vrt / jp