Fluggästen sei dies nicht zuzumuten, ergab ein Votum des Verkehrsausschusses des Europaparlaments gestern in Brüssel. Die Parlamentarier beschlossen, dass Sicherheitsmaßnahmen, die über den EU-Rahmen hinausgehen, von den Staaten übernommen werden sollen. Körperscanner gehören bisher nicht zur EU-Gesetzgebung.
dpa e s